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   VG Braunschweig, 26.03.2007 - 7 A 356/06   

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VG Braunschweig, 26.03.2007 - 7 A 356/06 (https://dejure.org/2007,25403)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26.03.2007 - 7 A 356/06 (https://dejure.org/2007,25403)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26. März 2007 - 7 A 356/06 (https://dejure.org/2007,25403)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.03.2007 - 7 A 356/06
    Das Erkrankungsrisiko war für ihn wesentlich höher als für die allgemeine Bevölkerung (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urt. vom 28.01.1993 - 2 C 22/90 -, juris).
  • LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 298/03

    Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit Nr. 3102

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.03.2007 - 7 A 356/06
    Forstbeamte, die jahrelang in erheblichem Umfang Tätigkeiten in Waldgebieten verrichtet und dabei - wie vom Kläger berichtet - im Verlaufe eines Jahres jeweils mehrfach Zeckenstiche erlitten haben - sind mithin bei ihrer Tätigkeit einer besonderen Erkrankungsgefahr i. S. d. § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG ausgesetzt (vgl. zum Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: Bay. LSG, Urt. vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Urt. vom 03.12.2003 - L 2 U 26/02 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 03.12.2003 - L 2 U 26/02

    Anerkennung einer Borreliose als Berufskrankheit; Nacheis der

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.03.2007 - 7 A 356/06
    Forstbeamte, die jahrelang in erheblichem Umfang Tätigkeiten in Waldgebieten verrichtet und dabei - wie vom Kläger berichtet - im Verlaufe eines Jahres jeweils mehrfach Zeckenstiche erlitten haben - sind mithin bei ihrer Tätigkeit einer besonderen Erkrankungsgefahr i. S. d. § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG ausgesetzt (vgl. zum Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: Bay. LSG, Urt. vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Urt. vom 03.12.2003 - L 2 U 26/02 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 17.06.1993 - 1 R 74/90

    Meldefrist; Dienstunfall; Beamtenversorgung; Berufskrankheit; Fristbeginn;

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.03.2007 - 7 A 356/06
    Wann er die Erkrankung erstmals bemerkt, ist dagegen nicht entscheidend (vgl. Saarl. OVG, Urt. vom 17.06.1993 - 1 R 74/90 -, juris; Plog/Wiedow/Lemhöfer, § 45 BeamtVG, Rn. 7b).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 1 A 3299/08

    Erhöhung des berufsgruppentypischen Risikos einer Borreliose-Infektion bei

    vgl. Berufskrankheiten-Verordnung - Merkblatt zu Berufskrankheiten, Bekanntgabe des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 1. September 2003 - 414-45222-3102 - Bundesarbeitsblatt 10/2003, S. 26 ff.; VG Ansbach, Urteile vom 2. Februar 2010 - AN 1 K 08.00857 - juris, Rn. 46, und vom 29. Januar 2008 - AN 1 K 07.00217 -, juris, Rn. 70; VG Braunschweig, Urteil vom 26. März 2007 - 7 A 356/06 -, juris, Rn. 17; VG Gera, Urteil vom 14. Januar 2004 - 1 K 647/03.GE -, juris, Rn. 17; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 1997 - L 7 U 199/95 - juris, Rn. 36.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1993 - 2 C 22.90 -, a.a.O., vom 4. September 1969 - II C 106.67 -, BVerwGE 34, 4 = juris, Rn. 14, vom 11. Februar 1965 - II C 11.62 -, a.a.O.; VG Braunschweig, Urteil vom 26. März 2007 - 7 A 356/06 -, a.a.O.; VG Gera, Urteil vom 14. Januar 2004 - 1 K 647/03.GE -, a.a.O.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 1997 - L 7 U 199/95 - a.a.O.

  • VG Trier, 31.07.2012 - 1 K 124/12

    Fortwirkungen eines bereits gemeldeten Dienstunfallschadens

    Da der Kläger auch während seiner Tätigkeit im Forst der Gefahr der Erkrankung an Borreliose in erhöhtem Maße ausgesetzt war, wird ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Dienstausübung und Erkrankung vermutet (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 26. März 2007 - 7 A 356/06 -, ZBR 2008, 177).
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 07.00915

    Zeckenbiss bei einem Lehrer; Borreliose; Keine Anerkennung als Dienstunfall im

    Ob bei einem Beamten, der regelmäßig Außendienst zu verrichten hat, etwas anderes gelten könnte (vgl. etwa für Forstbeamte: VG Braunschweig, Urteil vom 26.3.2007 - 7 A 356/06), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VG Ansbach, 02.02.2010 - AN 1 K 08.00857

    Keine Anerkennung der geltend gemachten Dienstunfallfolgen (Borrelieninfektion u.

    Die Kammer teilt zwar die Auffassung des Verwaltungsgerichts Braunschweig im Urteil vom 26. März 2007 (7 A 356/06), dass Forstbeamte, die - wie die Klägerin - regelmäßig Außendienst zu verrichten haben, auf Grund ihrer Tätigkeit der Gefahr der Ansteckung an Borreliose durch Zeckenstiche besonders ausgesetzt sind (ebenso: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen vom 5.1.1989, Nr. 24 - P 1643 A - 78/9 - 68 431/88 sowie für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.5.2005, L U 298/03; Urteil vom. 3.12.2003, L 2 U 26/02), womit von Forstbeamten im Außendienst nicht nachzuweisen ist, dass eine Erkrankung an Borreliose auf einen zeitlich und örtlich bestimmbaren Zeckenbiss während des Dienstes zurückzuführen ist.
  • VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 1 K 07.00217

    Forstbeamter im Außendienst, Zeckenbiss, Erkrankung an Kardiomyopathie

    Die Kammer teilt zwar die Auffassung des Verwaltungsgerichts Braunschweig im Urteil vom 26.3.2007 - 7 A 356/06, dass Forstbeamte, die - wie der Kläger - regelmäßig Außendienst zu verrichten haben, auf Grund ihrer Tätigkeit der Gefahr der Ansteckung an Borreliose durch Zeckenbisse besonders ausgesetzt sind (ebenso: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen vom 5.1.1989, Nr. 24 - P 1643 A - 78/9 - 68 431/88 sowie für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.5.2005 - L U 298/03; Urteil vom 3.12.2003 - L 2 U 26/02), womit von Forstbeamten im Außendienst nicht nachzuweisen ist, dass eine Erkrankung an Borreliose auf einen zeitlich und örtlich bestimmbaren Zeckenbiss während des Dienstes zurückzuführen ist.
  • VG Schleswig, 21.09.2016 - 11 A 277/15

    Recht der Landesbeamten - Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall

    Nur unter solchen gefahrerhöhenden Umständen wandelt sich das jeden betreffende allgemeine Lebensrisiko zu einer besonderen Gefährdung im Sinne der Vorschrift mit der Folge, dass abweichend von dem Grundsatz, dass der Beamte die Folgen schicksalsmäßiger schädlicher Einwirkungen selbst zu tragen hat, der Schutz durch die dienstliche Unfallfürsorge eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.1993 - 2 C 22.90 - auch VG Braunschweig, Urteil vom 26.3.2007 - 7 A 356/06 - sowie VG Gera, Urteil vom 14.1.2004 - 1 K 647/03.GE -).
  • VG Saarlouis, 30.10.2007 - 3 K 158/07

    Einzelfall eines Dienstunfalls in Gestalt eines ansonsten - FSME, Borreliose usw.

    dazu VG Ansbach, aaO des Weiteren: VG Braunschweig 26.03.2007 - 7 A 356/06 - (juris) und VG Stade, aaO.
  • VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 1 K 10.00480

    Forstbeamte im Außendienst; Zeckenstichereignis als Dienstunfall; Anerkennung der

    Die Kammer teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts Braunschweig im Urteil vom 26. März 2007 (7 A 356/06), dass Forstbeamte, die - wie die Klägerin - regelmäßig Außendienst zu verrichten haben, auf Grund ihrer Tätigkeit der Gefahr der Ansteckung an Borreliose durch Zeckenstiche besonders ausgesetzt sind (ebenso: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen vom 5.1.1989, Nr. 24 - P 1643 A - 78/9 - 68 431/88 sowie für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.5.2005, L U 298/03; Urteil vom. 3.12.2003, L 2 U 26/02), womit von Forstbeamten im Außendienst nicht nachzuweisen ist, dass eine Erkrankung an Borreliose auf einen zeitlich und örtlich bestimmbaren Zeckenbiss während des Dienstes zurückzuführen ist.
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